Der Betreuungsvertrag
Der Betreuungsvertrag wird zwischen euch als Eltern und mir geschlossen, er ist die Grundlage für unser Betreuungsverhältnis. In ihm sind alle wichtigen Punkte wie z.B.: Betreuungszeiten, Urlaub, Finanzielles, Datenschutz usw. beschrieben und geregelt. Ich gehe den Vertrag gerne mit euch zusammen durch, um offene Fragen zu klären.
Kosten der Betreuung
Nachdem wir den Betreuungsvertrag zwischen uns geschlossen haben, könnt ihr einen Antrag auf Förderung (Gewährung einer laufenden Geldleistung) beim Kreis Segeberg stellen.
Der Eigenanteil der Eltern beträgt 5,80€/Std.
Hier ein Beispiel:
Der Eigenanteil für einen Betreuungsplatz für ein Kind mit 30Std/Wochen beträgt 174€/mtl.(Stand 08/2023)
Stundenanzahl pro Woche x 5,80€ = mtl. Eigenanteil der Eltern.
Ihr könnt unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung des Eigenanteils erhalten (wenn ihr z.B. Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht).
Genauso ist es möglich eine Geschwisterermäßigung zu erhalten, wenn ein weiteres Kind z.B. im Kindergarten / Kindertagespflege betreut wird.
Bei der Antragsstellung helfe ich gern.
Da ich täglich ein Frühstück und frisches Mittagsessen für die Kleinen anbiete,
kommt eine Essenspauschale mtl. hinzu, die direkt an mich gezahlt wird.
Urlaub
Als Kindertagespflegeperson stehen mir 30 Tage Urlaub, sowie 3 Fortbildungstage zu. Ich werde meinen Urlaub und die Fortbildungstage rechtzeitig bekannt geben, sodass ihr als Eltern ein gut planen könnt.
Vertretung
Im Falle von Urlaub oder Krankheit meinerseits, sind die Eltern für die Betreuung der
Kinder zuständig. Sollte ich länger ausfallen, so kann das Tagespflegebüro in Bad
Segeberg kontaktiert werden. Hier findet ihr (für den Fall der Fälle) Unterstützung bei
der Suche, nach einer geeigneten Vertretung.